Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V. hat auf ihrer Homepage eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Diese wollen wir hier vorstellen:
Am 16.12.2016 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Das BTHG greift den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention in seiner Zielsetzung und Ausgestaltung auf. Manche Veränderungen stellen gleichzeitig einen Systemwechsel dar: die neuen gesetzlichen Vorschriften bringen Veränderungen bei den Leistungen, für den Zugang zu Leistungen, für die Verfahren, um nur einige Beispiele zu nennen.
Damit sind nicht unerhebliche Umgestaltungen verbunden, deren Auswirkungen im Einzelnen aktuell nicht abzusehen sind – nicht zuletzt, weil viele Regelungen ineinandergreifen. Auch ist Teilhabe von Menschen mit Behinderung, drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung nichts Abgeschlossenes mit einem Anfang A und einem feststehenden Ende B, sondern ein fortlaufender Prozess, der auf verschiedenen Ebenen stattfindet.
Der Wandel von hierarchischer zu partizipativer Steuerung hat nicht nur eine politische Dimension. Wesentlich für den Erfolg von Rehabilitation und Teilhabe sind die Mitwirkungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Die im BTHG geforderte Partizipation definiert nicht nur ein generelles Recht – eine unabhängige Lebensführung kann nur auf individuellen Rechten beruhen. Gesetzlich verankerte Normen und Regeln sind zwar grundlegend, müssen in der Praxis aber auch gelebt werden. Diesen Nachweis muss das neue Bundesteilhabesetz nun erbringen und nimmt dabei alle für seine Umsetzung verantwortlichen Akteure in die Pflicht.
Das „BTHG-Kompakt“ soll denjenigen, die die Vorschriften umsetzen sowie weiteren Interessierten eine erste Orientierung bieten.
https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/Sonstiges/downloads/BTHG-Kompakt.pdf